Grundsätzlich befasst sich die Immobilienverwaltung mit der umfassenden Betreuung von Liegenschaften. Doch das Spektrum der Haus-und Immobilienverwaltung in Deutschland ist vielfältig und es gelten unterschiedliche gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt es folgende Formen der treuhänderischen Immobilienverwaltung zu unterscheiden:
- Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften)-Verwaltung (hierzu zählen u.a. die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen sowie die Vermögensverwaltung einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen)
- Die Miethausverwaltung (hier koordiniert der Verwalter je nach Vertragsgestaltung und Umfang etwa die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung) oder die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen)
- Die Sondereigentumsverwaltung
(Bei der Sondereigentumsverwaltung ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte)
- Die Gewerbeverwaltung (sie umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, der nicht-wohnungswirtschaftlichen Nutzung)
sowie
- Die sonstige Verwaltung (hier runter fallen neben der Verwaltung und Vermietung von Garagen und Wohnheimen z. B. auch die Verwaltung von Immobilienfonds)
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